
Führerschein Klasse B – mit Schlüsselzahl 196 = B196
Führerschein Klasse B – mit Schlüsselzahl 196 = B196
Um so genannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war bislang in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies nun geändert – aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
Quelle: www.adac.de
Mit der Verkündung der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, trat am 31. Dezember 2019 folgende Regelung in Kraft:
Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin:
Die Berechtigung gilt nur im Inland!
augeteilt in:
Auch die neue Schlüsselzahl 196 machen wir.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196, beim Amt sind dann folgende Unterlagen mitzubringen:
Ausbildungsklasse B
Fahrschule allroad in Erkner
Ausbildungsklasse A
Fahrschule allroad in Erkner
Ausbildungsklasse C
Fahrschule allroad in Erkner
Seminare für fahrauffällige Fahranfänger und Aufbauseminare
Fahrschule allroad in Erkner
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